
Anträge und Anfragen
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Die Anträge der AfD Kreistagsfraktion für das Haushaltsjahr 2023.
Antrag 1 Erweiterung des Bürgerbeteiligungskonzeptes, hier:
Einführung von Richtungsweisenden Bürgerabstimmungen
Die AfD-Kreistagsfraktion beantragt das Bürgerbeteiligungskonzept um die Möglichkeit zu erweitern „Richtungsweisende Bürgerabstimmungen“ durchzuführen. Leider ist eine rechtlich bindende Abstimmung auf Kreisebene vom Gesetzgeber bislang nicht vorgesehen. Wir halten dies für einen systemischen Fehler und möchten die Lücke mit rechtlich nicht bindenden („richtungsweisenden“) Bürgerabstimmungen überbrücken. Bei diesen soll eine Abstimmung stattfinden, ähnlich wie bei einem Plebiszit, um dem Kreistag den Bürgerwillen klar zu bekunden. Der jedoch aus rechtlichen Gründen nicht Kreistag an das Ergebnis gebunden sein, jedoch empfiehlt es sich, dem Mehrheitswillen der Kreisbewohner per Kreistagsbeschluss Rechnung zu tragen.
Als Initiationsvoraussetzungen stellen wir uns vor: - Auf Vorschlag des Landrats/Verwaltung
- Auf Vorschlag von zwei Fraktionen
- Auf Vorschlag von 25 % der Kreisräte
- Auf Vorschlag von 5 % der Wahlberechtigten Bürger
Wir bitten um (Vor-)Beratung im Verwaltungsausschuss im 2.Quartal und anschließende Behandlung im Kreistag.
Antrag 2 Videoübertragung/Veröffentlichte Aufzeichnung von Kreistagssitzungen
Als AfD-Kreistagsfraktion haben wir die Übertragung von Kreistagssitzungen oder die Aufzeichnung und spätere Veröffentlichung thematisiert. Bislang wurden diese Vorstöße immer abgeblockt, mit Verweis auf die Kosten und auf das notwendige Einverständnis der einzelnen Kreisräte, Verwaltungsmitarbeiter und anderen Gastrednern.
Wir halten einen niederschwelligen Zugang zu den Kreistagssitzungen für einen Kennwert von Transparenz. Gerade in Zeiten der Digitalisierung erscheint uns eine Erweiterung der Möglichkeiten für angebracht.
Wir beantragen daher, dass für Kreistagssitzungen mit besonderes öffentlichkeitswirksamen Themen übertragen oder zumindest aufgezeichnet und nachträglich zugänglich gemacht werden können. Dies sollte insbesondere bei Haushaltsdebatten der Fall sein, aber auch bei Themen, die die Öffentlichkeit in besonderem Maße interessiert.
Als Richtmaß, was als besonders interessant angesehen wird stellen wir uns hier vor:
- Auf Vorschlag des Landrats/Verwaltung
- Auf Vorschlag von zwei Fraktionen
- Auf Vorschlag von 25 % der Kreisräte
Wir bitten um (Vor-)Beratung im Verwaltungsausschuss im 2. Quartal und ggf. Abstimmung im Kreistag im 3. Quartal
Antrag 3 Einrichtung einer „Kreistagszeitung“
Die AfD-Kreistagsfraktion beantragt, dass der Kreis eine Quartals (oder ggf. Halbjahres)-Zeitung herausgibt, in der über aktuelle Themen und Beschlüsse berichtet wird und in der auch die Fraktionen Platz bekommen sich zu äußern.
Begründung:
Im Zuge der Auseinandersetzung um die Helfenstein Klinik wurde einmal mehr offenbar, dass dem Kreis ein direkter Draht zu den Bürgern fehlt. Selbst der Moderator der Kreistagsklausur, Herr Christian Schmidt, kam im Zuge der Klausurtagung zu dem Schluss, dass die „Wahrnehmung in der Öffentlichkeit durch Medien bestimmt wird, die ihre Informationsaufgabe durch Kommentare und Positionen ersetzen“. Die Deutungshoheit lässt sich mit der klassischen Pressearbeit daher nicht erhalten oder erringen. Die AfD-Fraktion sieht unter anderem in der hier beantragten Maßnahme eine hervorragende Möglichkeit, um die Bürger sachlich und ungefiltert zu erreichen. Wir bitten um Behandlung im Verwaltungsausschuss im 1. Quartal.
Antrag 4 Aufzeichnungsrecht für eigene Beiträge
Antrag:
Es wird den Kreistagsfraktionen die Möglichkeit eingeräumt, eigene Redebeiträge in öffentlichen Sitzungen in Ton und Bild aufzuzeichnen. Ggf. ist die Geschäftsordnung entsprechend zu ändern.
Begründung:
Kreistagssitzungen sind öffentlich. Im Digitalen Zeitalter erscheint es angebracht, diesen Minimalschritt in Richtung Transparenz zu gehen.
Gleichzeitig verbessert es die Möglichkeit der Öffentlichkeitsarbeit und ist geeignet das Interesse an der Kommunalpolitik zu stärken.
Bei der Aufzeichnung der eigenen Beiträge werden keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt. Hinderungsgründe sind für uns daher nicht erkennbar Wir bitten um Behandlung im Kreistag, sofern Satzungsänderungen erforderlich sind, im 1. Quartal. Sollten diese nicht erforderlich sein bitten wir schlicht um künftige Umsetzung.
Antrag 5 Energiepreise
Die Wirtschaftsörderung berichtet wie viele Unternehmen im Kreis durch die gestiegenen Energiepreise von der Insolvenz bedroht sind.
Wie möchte die Wirtschaftsförderung diese in Not geratenen Unternehmen unterstützen?
Begründung:
Durch die Ablehnung der Bundesregierung der russischen Energieversorgung haben sich die Preise für Erdgas, Erdöl und Strom massiv verteuert. Viele Unternehmen können sich diese hohen Preise nicht mehr leisten und verlegen Ihren Unternehmenssitz ins Ausland oder sind sogar von der Insolvenz bedroht. Daher wollen wir wissen wie viele Unternehmen im Landkreis Göppingen durch die gestiegenen Energiekosten von der Insolvenz bedroht sind und was für Maßnahmen von Seiten der Wirtschaftsförderung angedacht sind um diese Unternehmen zu unterstützen.
Antrag 6 Leistungen für Flüchtlinge
Seit Juni 2022 erhalten Flüchtlinge aus der Ukraine Leistungen analog zu Hartz4 und nicht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ein Single erhält damit 440 Euro statt wie bisher 367 Euro pro Monat. Wenn das Bürgergeld kommt werden daraus sogar 502 Euro pro Monat. Darauf kommen dann noch ettliche Zusatzleistungen oben drauf. Wir wollen wissen, welche Zusatzleistungen sind hierin konkret enthalten? Welche Zusatzleistungen bekommen ukrainische Geflüchtete mehr als “sonstige Flüchtlinge”? Da ukrainische Flüchtlinge Zahlungen analog zu Hartz4 bekommen, gilt für diese auch die Verpflichtung, sich um eine Arbeit zu bemühen als Grundlage für den Erhalt von Leistungen? Spielt der Besuch und die Annahme vorn Sprachkursen eine Rolle im Bezug auf den Erhalt von Leistungen und wie werden die Sprachkurse angenommen? Gibt es weitere “Zugeständnisse” für ukrainische Flüchtlinge im Gegensatz zu sonstigen Flüchtlingen? Bekommen ukrainische Flüchtlinge diese genannten Leistungen nur wenn diese auch einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen können und wie wird dieser Wohnsitz kontrolliert?
Bitte eine Auflistung ALLER Leistungen und Zugeständnisse (Möglichkeiten auf Urlaub im Heimatland usw.) die ein ukrainischer Flüchtling erhält. Dazu gegenübergestellt eine Auflistung ALLER Leistungen die ein deutscher Hartz 4 Empfänger erhält und zusätzlich eine Liste eines “sonstigen Flüchtlings” um die Leistungen aller 3 Gruppen miteinander vergleichen zu können.
Begründung: Wer in diesen Tagen die Diskussionen um das geplante Bürgergeld verfolgt, kann sich selbst ein Urteil bilden was Leistung in Deutschland noch Wert ist. Im Gespräch mit Flüchtlingen im Landkreis Göppingen erfuhren wir viel Unmut über die Situation und Ungleichbehandlung zwischen Flüchtlingen unterschiedlicher Herkunft (Ukrainische Flüchtlinge gegenübergestellt zu sonstigen Flüchtlingen). Daher wollen wir genau aufgeschlüsselt wissen, wem welche Leistungen aufgrund seiner Herkunft zustehen?
Antrag 7 Synthetische Kraftstoffe
Die Landkreisverwaltung erstellt eine Machbarkeitsstudie über die Möglichkeit, die kreiseigenen Fahrzeuge mit Verbrennermotor, ausschließlich mit synthetischen Kraftstoffen zu betanken.
Die Studie soll die Verfügbarkeit von synthetischem Kraftstoff im Landkreis Göppingen prüfen, sowie den Aufbau einer dementsprechenden Infrastruktur in Betracht ziehen und feststellen wie viele Fahrzeuge im Fuhrpark des Landkreises geeignet sind, um mit synthetischen Kraftstoffen betrieben werden zu können.
Begründung:
Die Kreisverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, bereits in 2040 klimaneutral zu sein.
Auch Landrat Edgar Wolff wies in einer Bürgerveranstaltung auf die Bedeutung des Klimaschutzes als kreispolitisches Schlüsselthema hin, bei dem der Landkreis, die Gemeinden und unterschiedliche Akteursgruppen schon seit Jahren sehr aktiv seien. Er betonte: „Nur gemeinsam können wir erfolgreich im Klimaschutz sein, wird unser Klimaschutzkonzept Wirkung entfalten. Nur gemeinsam können wir Klimaschutz umsetzen, seien die einzelnen Beiträge auch noch so klein. Um unsere Klimaschutzziele zu erreichen, werden wir unsere Anstrengungen erhöhen müssen.“
Dazu gehört auch nach Meinung der AfD Kreistagsfraktion die CO2-Emission der kreiseigenen Kraftfahrzeuge zu minimieren. Dies kann mit einem konsequenten Einsatz von synthetischen Kraftstoffen schnell umgesetzt werden. Da unser letztjähriger Antrag diesbezüglich nicht beantwortet wurde, bestehen wir darauf, dass unser Antrag in Quartal 2023 einem Kreisgremium behandelt wird.
Antrag 8 Radschnellweg R14.
Die AfD Kreistagsfraktion stellt folgenden Antrag :
Das Amt für Mobilität und Infrastruktur gibt Auskunft ob die Vorplanung des Radschnellweges R14 von Ebersbach bis Eislingen mit der Planung des Radschnellweges des Regierungspräsidiums im Zuge des Rückbaus der alten B10 übereinstimmen.
Begründung:
Da die Vorplanung des Radschnellwegs R14 bis Anfang 2023 beendet sein soll und die Phase der Entwurfsplanung beginnen soll, in der die Trasse detailliert ausgearbeitet werden wird, ist eine Abgleichung der Planungen Landkreis und Regierungspräsidium unumgänglich. Da es aber von Seiten des Regierungspräsidiums noch keine abschließende Planung zum Rückbau der alten B10, hier im Bereich Salach und Übergang zum Industriegebiet Dugendorf gibt, könnte es zu einer Planungsverzögerung beim Anschluß des Radschnellwegs Eislingen – Salach kommen, da ja auch auf dieser Strecke die Planung des Radschnellwegs involviert ist. Wie weit hat das Amt für Mobilität und Infrastruktur Einblick in die Planung des Regierungspräsidiums und sieht das Amt diesbezüglich eine mögliche Planungsverzögerung.
Antrag 9 Wohnberechtigungsschein
Das Kreissozialamt gibt Auskunft, wie viele Kreisbewohner einen Wohnberechtigungsschein beantragt und bekommen haben.
Wie ist das Verhältnis Personen mit Wohnberechtigungsschein zum momentanen Wohnungsangebot?
Wie lange muss eine Person mit Wohnberechtigungsschein warten, bis sie eine bezahlbare Wohnung bekommt?
Wie gewährleistet das Kreissozialamt sozialgerechte Zuteilung von bezahlbarem Wohnraum?
Wie wird die Dringlichkeit einer Zuteilung ermittelt?
Ist der Landkreis als Eigentümer der Wohnbau mbH Filstal daran interessiert mit gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen zusammen zu arbeiten?
Begründung :
Am 20. Oktober veranstaltete der Landkreis Göppingen einen Wohnraumgipfel 2022. Bei mehreren Referaten wurde ganz eindeutig festgestellt, dass in Kreis und Stadt Göppingen bezahlbarer Wohnraum Mangelware ist. Es fehlt an Sozialwohnungen und auch beim Bau von neuem Wohnraum ist die Zahl der Wohnungen mit Sozialbindung extrem klein.
Wir befürchten, dass priorisierte Personengruppen schneller eine solche Wohnung bekommen und andere Personengruppen daher benachteiligt sind. Deshalb wollen wir wissen, wie das Kreissozialamt vorgeht und eine sozialgerechte Verteilung des knappen Wohnraums sicherstellt.
Frau Beuerle stellte in ihrem Vortrag gemeinwohlorientierte Wohnunternehmen für bezahlbaren Wohnraum vor und jetzt stellt sich uns die Frage, weiß der Landkreis von solchen Unternehmen, hat er bereits mit solchen Unternehmen zusammen gearbeitet und/oder hat er das in Zukunft vor, was vor allem ja im Gegensatz zur Landkreiseigenen Wohnbau mbH Filstal steht, die sich ja am öffentlichen Wohnungsmarkt orientiert.
Bitte Beantwortung in einem Ausschuss im 2. Quartal 2023
Antrag 10 Baumaßnahmen - Bauzeitverkürzung
Bei den Maßnahmen im Hoch- und Tiefbau, bei denen eine möglichst schnelle Realisierung notwendig und machbar ist wird in den Ausschreibungstexten der Hinweis mit aufgenommen, dass es beabsichtigt ist, die Baumaßnahmen in kürzest möglicher Bauzeit zu realisieren.
Begründung:
Viele Baumaßnahmen haben bei ihrer Umsetzung negative Auswirkungen, z. B. Staus. Diese negativen Auswirkungen können bei vielen Baustellen reduziert werden, wenn nicht nur an 5 Tagen in der Woche mit max. 10 Stunden/Tag gearbeitet wird sondern wo keine fachlichen Gründe dagegen sprechen (z. B. Trocknungszeiten) auf der Baustelle durchgehend gearbeitet wird. So kann die Bauzeit um bis zu 50% reduziert werden.
Bitte diesen Antrag im UVA im 2. Quartal 2023 behandeln.
Antrag 11 Mindestleerungszahl der Mülltonnen herabsetzen
Die AfD-Fraktion beantragt die Herabsetzung der Mindestleerungszahl für Mülltonnen auf 6 Leerungen.
Begründung: Entgegen vieler Befürchtungen benötigen die meisten Haushalte trotz kleinerer Tonne deutlich weniger Leerungen. Sollte das Müllentsorgungskonzept fortgeführt werden, so ist den Bürgern die Möglichkeit zu gewähren, soweit als möglich zu sparen. Die 6 Leerungen entsprechen den Berechnungen der erforderlichen Mindestleerungszahlen, welche Herr Kurzschenkel vorstellte. Eine Verpflichtung zu mehr Abholungen/Zahlungen ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht hinnehmbar.
Wir bitten um Behandlung im UVA im 1. Quartal.
Antrag 12 Füllmenge der neuen 60 l Tonne
Die AfD Kreistagsfraktion beantragt eine Überprüfung des Volumeninhalts der neuen 60 l Mülltonne durch das Eichamt.
Begründung:
Wie aus der SWP zu entnehmen war, haben Bürger aus anderen Landkreisen festgestellt, dass der Inhalt der neuen Mülltonnen nicht stimmt und diese weniger Inhalt als die angegebenen 60 l haben. Wer für eine 60 l Tonne bezahlt muß auch diesen Inhalt zur Verfügung haben.
Die AfD Kreistagsfraktion bittet um Mitteilung im UVA im 1. Quartal 2023
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Anfrage der Kreistagsfraktion an die Kreisverwaltung.
Die AfD-KT-Fraktion GP bittet darum, uns mit Stichtag 31.08.2022 mitzuteilen, wie viele autochthone Ukrainer und welche Zahl Afrikaner, Orientalen und Mittelasiaten (die können in einer Zahl genannt werden) heuer im Landkreis GP aufgenommen wurden.
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AFD-Kreistagsfraktion Göppingen 25.06.2022
Einrichtung Beratungsstelle für Bürger mit Impfnebenwirkungen & Impffolgeschäden.
Antrag: a) Der Kreistag Göppingen beauftragt den Landrat/die Kreisverwaltung mit der Einrichtung einer zentralen Anlauf- und Beratungsstelle für Bürger mit Impfnebenwirkungen und Impffolgeschäden. Das Angebot umfasst die Erfassung, Beratung, begleitende Überweisung in die ärztliche Behandlung und Dokumentation des Behandlungs- / Krankheitsverlaufs.
b) Die Beratungsstelle wird befristet auf zwei Jahre eingerichtet. Im Falle einer Verlängerung oder Neuauflage der staatlichen Corona-Impfkampagne wird die Beratungsstelle nach Ablauf automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.
c) Wir empfehlen diese Beratungsstelle beim staatlichen Gesundheitsamt einzurichten, sowie Art und Anzahl der Fälle in das Berichtswesen aufzunehmen und zu veröffentlichen.
Begründung:
Impfungen unterliegen immer einer spezifischen und individuellen Risiko-Nutzen- Analyse, deren persönliche Abwägung mit wachsender empirischer Evidenz zur besseren Gesundheitsprävention beitragen kann. Aufgrund besonderer gesellschaftspolitischer Dynamik und vereinfachten bzw. verkürzten Notzulassungen der Corona-Impfstoffe ist die bisherige Infrastruktur zur Erfassung, Analyse und Behandlung von Impffolgen ungenügend. Laut Paul-Ehrlich-Institut haben 0,02 Prozent der Corona-Geimpften schwere Impfschäden, wie z.B. eine Herzmuskelentzündung erlitten. Erhebungen in anderen Staaten erkennen ca. ein Prozent Nebenwirkungen, was auf eine strukturelle Untererfassung in Deutschland von erheblichem Ausmaß hinweist. Auch Prof. Dr. Harald Matthes vom Berliner Charité geht aktuell davon aus, dass mindestens 0,8 Prozent von schweren Impfnebenwirkungen betroffen sind, also 40fach höher als vom PEI ausgewiesen. Inzwischen finden immer mehr Berichte von betroffenen und teils schwer erkrankten Menschen ihren Weg in die traditionellen Medien, wie z.B. in den Schwarzwälder Boten. Die größte Belastung für die betroffenen Menschen, ist neben der physischen Pathologie, die enorme psychische Belastung, da es solche Nebenwirkungen nach offiziellem Narrativ eigentlich gar nicht geben dürfte. Professor Matthes fordert deshalb mehr Anlaufstellen für Betroffene. Der Staat steht hier aufgrund seiner gesetzgeberischen Rolle im sogenannten Corona-Management, der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und dem implizitem Impfdruck auf die Gesellschaft ganz besonders in der Verantwortung diesen Menschen nicht nur Gehör zu gewähren, sondern auch aktiv Hilfe zu leisten. Mehr empirische Evidenz, absolute Transparenz und unbürokratische, empathische Unterstützung für betroffene Menschen sind von grundlegender Bedeutung für das Vertrauen in unser Gesundheitssystem und die Akzeptanz auch von jahrzehntelang bewährten Impfverfahren. Den jahrhundertelang akkumulierten wissenschaftlichen Fortschritt sollte man nicht durch politisch opportunes Wegducken und Schönreden gefährden.
Für die AfD-KT-Fraktion GP, Joachim Hülscher, Vors. AfD-KT-Fraktion GP
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Anfrage der AfD Kreistagsfraktion zum Thema „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“
Die Einrichtungsbezogene Impfpflicht besteht seit dem 15.03.2022. Wir möchten wissen, wie viele Mitarbeiter aufgrund dieser Impfpflicht bereits gekündigt haben, bzw. welche Maßnahmen von Seiten des LRA/ Gesundheitsamt bisher gegen diejenigen die ungeimpft sind, eingeleitet wurden?
Wie wir am 31.03 bei der Beiratssitzung der AFK erfahren haben, wurde von Seiten der GF der AFK deutlich darauf hingewiesen, dass alle ungeimpften Mitarbeiter notwendig sind und daher keine restriktiven Maßnahmen ergriffen werden sollten.
Andererseits haben wir über Dritte erfahren, dass mittlerweile Anschreiben des Gesundheitsamtes an Betroffene versandt worden sind, in denen sie auf ihre Impfpflicht hingewiesen werden. Das Anschreiben enthält die Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 200 Euro.
Außerdem ist es für uns nicht nachvollziehbar, dass für dieses Schreiben eine Gebühr von 14,45 Euro erhoben wird. Wieso sollen die ungeimpften Mitarbeiter auch noch übermäßig zur Kasse gebeten werden. Ist eine Gebühr in dieser Höhe rechtmäßig ?
Im Schreiben wird nicht erwähnt, dass auch eine Impfunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden kann. Genügt, durch diesen nicht vorhandenen Hinweis, das Schreiben den erforderlichen Formvorschriften oder müssen Schreiben nicht als rechtsunwirksam angesehen werden?
Wie hoch ist der zu erwartende Personalaufwand des Gesundheitsamts für die Kontrolle der “Einrichtungsbezogenen Impfpflicht”?
Wie viele Beschäftigte und Einrichtungen sind im Landkreis neben den Alb-Fils-Kliniken noch betroffen?
Wie viele Beschäftigte wurden unter Androhung eines Zwangsgeldes bereits angeschrieben und wie viele sollen noch angeschrieben werden?
Begründung: Bundestag und Bundesrat haben dem verschärften Infektionsschutzgesetz (IfSG) zugestimmt. Der Gesetzentwurf sieht seit dem 15. März 2022 eine Impfpflicht für das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vor. Die dort tätigen Personen müssen bis zum 15.03.2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder eine Impfunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Andernfalls riskieren sie eine Kündigung. Wir befürchten, dass es hierdurch auch im Landkreis Göppingen zu Kündigungen im ohnehin schon angeschlagenen Gesundheitswesen kommen wird.
Die vernünftigen Stimmen, die eine Abschaffung der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht fordern werden immer lauter, denn der Nutzen dieser Impfpflicht für das Pflegepersonal ist mehr als fraglich. Daher ist es unserer Meinung nach nicht angebracht die Beschäftigten in der Gesundheitsbranche mit Bußgeldern zu drangsalieren.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weller, im Namen der AfD Kreistagsfraktion Göppingen _______________________________________________________________________________________
Schreiben des Fraktionsvorsitzenden Joachim Hülscher an Landrat Edgar Wolff und gleichzeitige Pressemitteilung, die am 12.04.2022 in gekürzter Form in der NWZ veröffentlicht wurde.
Sehr geehrter Herr Landrat, lieber Edgar,
wie alle anderen Parteien auch verfolgen wir sehr genau die Diskussionen in einigen Gemeinden des oberen Filstals zum Thema „Auskreisung“. Wie wir wissen gibst Du Dir bei den dortigen Besuchen alle Mühe, den Falschinformationen und Emotionen ein reales, positives Bild von unserem gesamten Landkreis entgegenzuhalten. Bei einigen Veranstaltungen war auch ein Fraktionskollege anwesend der sich lobend dazu äußerte. Und ich möchte betonen, wir, die Mitglieder der AfD-KT-FR GP stehen geschlossen zu den Beschlüssen zum Thema Helfensteinklinik.
Aber trotzdem haben wir noch einige Bitten und müssen einen Antrag einbringen:
Mehrfach wurde ein Workshop-Papier aus einer Veranstaltung in Mühlhausen angesprochen, das Papier hätten wir gern. Bei Deinem Besuch in Deggingen wurde angesprochen, dass es wohl Interesse an der Ansiedlung einer Herzkatheter-Klinik in den Gebäudebestand der Helfensteinklinik gegeben hätte, der aber abgeblockt worden wäre. Was ist an dieser Aussage richtig? Und wir müssen nochmals auf das Thema Busverbindungen zur Klinik am Eichert kommen. Trotz der Diskussion im letzten UVA am 25.03.2022. Uns liegt die Anbindung des gesamten süd-östlichen und östlichen Kreisgebiets an die Klinik am Eichert sehr am Herzen. Was spricht dagegen, zwei Buslinien einzurichten, eine aus dem obersten Filstal (Raum Hohenstadt, Drackenstein, Mühlhausen, Bad Ditzenbach) über Reichenbach und Schlat direkt zur Klinik und die andere aus dem Großraum Geislingen über Kuchen und die B 10 neu zur Klinik. Das könnten doch Kleinbusse sein wie im Göppinger Stadtverkehr. Besonders zu Schichtwechseln und den Besuchszeiten müssten die 20-minütig verkehren. Herr Landrat, wir wissen um die Kosten aber denken das könnte auch zur Raumbefriedung beitragen. Wir bitten unsere Anregungen als Antrag wohlwollend zu bearbeiten.
Herzlichen Dank und herzliche Grüße
Joachim Hülscher
Für die AfD-KT-FR GP _______________________________________________________________________________________
Antrag der AfD Kreistagsfraktion zum Ausgleich des Defizits des AWB der Jahre 2018/2019 sowie 2020 .
Die AfD Kreistagsfraktion beantragt das Defizit der Jahre 2018/2019 sowie 2020 in Höhe von 2.457.767,93 Euro nicht in die Gebührenkalkulation 2023 einfließen zu lassen, sondern aus dem vorhandenen Rückstellungsvermögen auszugleichen.
Begründung: Wie im Prüfungsbericht 2020 ausgeführt wird, hat der AWB ein Rückstellungsvermögen von 16.084.130,32 Euro die er in dieser Höhe nicht benötigt. Außerdem wird ab 2022 die Pensions- und Beihilferückstellung aufgelöst. Zwar hat der Kreistag beschlossen die Auflösung bis 2024 zu splitten, wir sind aber der Überzeugung, dass es für die Gebührenzahler günstiger wird, wenn diese Rückstellung schneller als geplant aufgelöst werden, hat doch der AWB für dieses Guthaben im Jahr 2020 40 000,00 Euro Negativzinsen an die Kreissparkasse zahlen müssen. Es erscheint uns ebenfalls nicht richtig den Spareffekt aus dem neuen Sammel- und Gebührenkonzept durch die Übertragung von 2.457.767,93 Euro ins Jahr 2023 zu gefährden.
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Haushaltsanträge 2022 AfD Fraktion
Antrag 1
Die Kreisverwaltung stellt mit sofortiger Wirkung die Nutzung von sogenannter „Gendersprache“ in ihren Schriftsätzen ein. Begründung: Die sogenannte „Gendergerechte Sprache“ wird den aktuellen Umfragen zufolge von der überwältigenden Mehrheit der Bürger abgelehnt. Wesensmerkmal einer Demokratie ist, dass alle Gewalt vom Volk ausgeht. In der BRD hingegen wird dem Volk immer häufiger und dreister durch demokratiefeindliche Maßnahmen wie „Nuding“ und „Framing“ der Rahmen des sagbaren und erlaubten oktroyiert. Hierbei überschreiten Regierungen, Behörden und der öffentlich rechtliche Rundfunk regelmäßig ihre Kompetenzen und verzerren das Meinungsklima für lautstarke (linke) Minderheiten. Diese Erziehungsmaßnahmen sind mündigen Bürgern gegenüber überaus unangemessen und müssen umgehend eingestellt werden.
Antrag 2
Die Verwaltung informiert über die Arbeitsplatzentwicklung im Landkreis, von dem Jahr 2011 bis 2021. Die gängige Aufteilung nach Sparten und Gewerken setzen wir voraus. Als Vergleich sollen dazu genannt werden die entsprechenden Zahlen aus den Kreisen ES und WN. Begründung: Immer wieder wird behauptet, die Arbeitsplatz- und Gewerbeentwicklung unseres Kreise liege hinter anderen Kreisen zurück. Mit dieser Statistik soll diese Behauptung hinterfragt werden.
Antrag 3
Die Verwaltung informiert über die Bevölkerungsentwicklung (in absoluten Zahlen) unseres Landkreises in den Jahren 2012 bis 2021, dabei sollten die Bewohner nach Bundesbürgern, EU-Ausländern, sonstiges Europa, Afrika, Amerika, Asien, Australien sowie Asylfordernde separat aufgeführt werden. Dazu erbitten wir die Vergleichszahlen für die Kreise ES, WN. Begründung: Es wird immer wieder behauptet, die Attraktivität unseres Landkreises könne mit den uns umgebenden Kreisen nicht mithalten. Eine Zahlengegenüberstellung im Sinne des Antrags könnte dieses „Vorurteil“ entkräften und dem Selbstbewusstsein unseres Kreises Impulse geben.
Antrag 4
Die Kreisverwaltung schlüsselt die Kreisinvestitionen seit 2011 bis heuer auf, unter dem Gesichtspunkt, welche Summen pro Jahr in das Altamt Göppingen und in das Altamt Geislingen investiert wurden. Begründung: Immer wieder wird von „interessierter“ Seite die Behauptung getätigt, der Bereich des Oberen Filstals würde im Kreisgesamten vernachlässigt. Eine Auflistung, wie im Antrag dargelegt, kann diese Behauptung entkräften.
Antrag 5
Die AfD Kreistagsfraktion beantragt, dass die Kreisverwaltung die Möglichkeiten zur Einführung einer ‐ komplementären Regionalwährung prüft und deren Einführung initiiert. Begründung: In Deutschland, aber auch in vielen anderen Ländern, erfreuen sich Regionalwährungen immer größerer Beliebtheit. Die Idee dahinter besteht darin, regionale Geld und Wirtschaftskreisläufe zu stärken. ‐ Hierdurch sollen unter anderem lokale Produkte und Unternehmen gefördert und Lieferketten verkürzt werden. Gerade in Zeiten der Corona Maßnahmen besteht hier eine Chance, die lokalen Unternehmen ‐ durch bessere Kundenbindung zu fördern. Seither sind auch auf vielen Plakaten und anderen Werbeplattformen Sprüche zu lesen wie: „Sei sozial, kauf lokal“; „Deine erste Wahl – kauf lokal!“, oder „Sei loyal – kauf lokal!“ Eine Regionalwährung ist daher besonders geeignet, um diese regionalen Märkte zu stärken und Solidarität zu leben. Ferner kann sich z.B. ein „Fils Taler“ (o.ä.) auch positiv auf die ‐ Stärkung des Kreisbewußtseins auswirken. Daher beantragen wir diese Möglichkeit wohlwollend zu prüfen und zu initiieren.
Antrag 6
Die AfD Kreistagsfraktion möchte Auskunft über den aktuellen Stand des Genehmigungsverfahrens zum Windpark ES 02 Strümpflesberg auf der Gemarkung Ebersbach an der Fils. Begründung: In einer Anfrage zum Genehmigungsstand Anfang 2021 wurde uns vorgetragen, dass dieses Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Da sich dieses Projekt in einem sogenannten Regionalen Grünzug befindet, können die Gründe die zu prüfen wären, nicht so groß und vielfältig sein, dass dies eine weitere Verzögerung der Entscheidung von Monaten rechtfertigt. Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass eine solche Anlage in einem Regionalen Grünzug nicht erlaubt ist und dies die Verwaltung im Landkreis Esslingen bewog, die Genehmigung nicht zu erteilen und der Erweiterung des Projekts um zwei weitere Windkraftanlagen nicht zustimmte. Warum die Verwaltung in Göppingen sich hartnäckig um diese Entscheidung drückt und das Verfahren versucht noch weiter in die Länge zu ziehen, ist der AfD Kreistagsfraktion unerklärlich und deshalb fordern wir, das Genehmigungsverfahren zeitnah zu bearbeiten und das Ergebnis dem Antragsteller und der Öffentlichkeit mitzuteilen.
Antrag 7
Der Kreisbrandmeister berichtet, welche Maßnahmen und technisch-fachliche Nachrüstungen im letzten Jahr ergriffen wurden, um die Feuer- und Bergungssicherheit und -möglichkeit bei Bränden von Elektroautos besonders in Tiefgaragen zu verbessern. Außerdem erbitten wir eine Statistik, wie viele E- Mobilbrände jährlich seit 2018 gelöscht werden mussten. Begründung: Wir vereisen auf unseren Antrag zur letzten HH-Beratung, in dem wir auch schon die Fragen aufwarfen. Nun wollen wir wissen, welche Verbesserungen oder ein „Mehr an Vorkehrungen“ seither getroffen wurden.
Antrag 8
Wir wiederholen unseren Antrag zum weiteren Mal, bei Baustellen soweit als möglich die Bauzeit durch verlängerte Tagesarbeitszeiten, bis hin zur 24-Stunden-Baustelle zu verkürzen. Begründung: Bauarbeiten welcher Art auch immer, bringen Einschränkungen mit sich. Beim Bauen im öffentlichen Raum sind diese Behinderungen vielfältig und betreffen viele Menschen. Daher kann es nur ein Gebot des Auftraggebers sein, schon im Rahmen der Ausschreibungen und Vertragsverhandlungen sicher zu stellen, dass dort wo es möglich ist, die Bauzeiten optimal verkürzt werden (Stichwort 24-Stunden- Baustelle). Das Wort „unmöglich“ darf es dabei nicht geben.
Antrag 9
Die Verwaltung berichtet, ob sie schon aus den Bränden in den Busdepots in Hannover, Düsseldorf, Stuttgart Handlungsempfehlungen für die Zukunft entwickelt hat. Begründung: Sowohl in Hannover als auch in Düsseldorf und Stuttgart sind bei Bränden in Busdepots immense Schäden entstanden. Man geht davon aus, dass in allen Fällen ursächlich für diese Katastrophen das Laden von Elektrobussen war. Nun wird ja bei den Busunternehmungen im Kreis sicherlich auch überlegt, Hybrid- oder reine E-Busse in der nächsten Zeit zu erwerben. Hat der Kreis im Rahmen seines Aufgaben- und Verantwortungsbereichs schon Gespräche mit den Busunternehmen geführt, um die Wahrscheinlichkeit solche Katastrophen durch E-Busse zu minimieren?
Antrag 10
Die AfD Kreistagsfraktion beantragt bei der Kreisverwaltung alle in ihrem Dienst stehenden Autos mit Verbrennermotor in Zukunft ausschließlich mit synthetischem Kraftstoff zu betanken. Begründung: Geschuldet des vom Landkreis Göppingen proklamierten ergeizigen Klimaziels bis 2040 CO2neutral zu werden, kann es nicht sein, dass zwar einige elektrisch betriebene Fahrzeuge angeschafft wurden, jedoch der große Anteil der Kraftfahrzeuge des kreiseigenen Fuhrparks mit Verbrennermotoren mit handelsüblichem Kraftstoff betankt werden. Es gibt bereits heute die Möglichkeit auf CO2 freien synthetischen Kraftstoff zurückzugreifen und wir fordern die zuständigen Stellen auf diese Möglichkeit zu prüfen und mit Verwendung dieser modernen Kraftstoffe einiges an CO2 Emissionen zu reduzieren.‐ Da sich der Preis für herkömmlichen Kraftstoff durch die künstliche Verteuerung u.a. durch die steigende CO2 Abgabe ständig erhöht, dürften keine finanziellen Gründe diesem Umstieg im Wege stehen.‐
Antrag 11
Die AfD Kreistagsfraktion möchte Auskunft erhalten über den Abbau von Intensivbetten für den Zeitraum 2019 bis Nov. 2021 in den Alb Fils Kliniken.‐‐ Begründung: In Baden Württemberg wurden lt. des DIVI Intensivregisters eine erhebliche Anzahl von Intensivbetten ‐‐ abgebaut. Hier einige Zahlen um diese Tatsache zu belegen: 649 Intensivbetten seit dem 1. September 2020 174 ‐‐ Intensivbetten seit dem 1. Mai 2021 1061 Intensivbetten seit Gründung des Intensivbettenregisters‐ Dies ist der Grund warum Baden Württemberg zur Zeit über die niedrigste Intensivbettenkapazität seit ‐ Beginn der Corona Pandemie verfügt.‐ Deshalb möchte die AfD Kreistagsfraktion wissen, in welchem Umfang auch die Alb Fils Kliniken am ‐‐ Intensivbettenabbau beteiligt ist. Wie hoch war der Bestand von Intensivbetten in den Alb Fils Kliniken im Dezember 2019 ohne Corona ?‐‐ Wie viele Intensivbetten standen im Dezember des Corona Jahres 2020 zu Verfügung?‐ Wie hoch ist die aktuelle Intensivbettenzahl? Wie wird der Abbau von Intensivbetten in der Corona Pandemie begründet?‐ Auf eine zeitnahe Beantwortung unserer Fragen sieht die AfD Kreistagsfraktion gespannt entgegen.
Antrag 12
Die AfD Kreistagsfraktion fordert das Gesundheitsamt auf, mögliche Medikamentenpakete zu prüfen, ‐ welche eine Eigenbehandlung von Corona Erkrankung von zuhause aus ermöglichen. Hierdurch soll die ‐ Hospitalisierung von Corona Infizierten deutlich gesenkt werden, wodurch Patienten und Kliniken ‐ profitieren können. Begründung: Corona und die Maßnahmen der Regierung stellen die Bürger immer weiter vor große Probleme. Weltweit ist zu sehen, wie unterschiedlich die Staaten mit der Thematik umgehen. Ein hierbei besonders positiv herausstechender Ansatz kann seit vielen Monaten insbesondere in Südamerika beobachtet werden. Dort werden Infizierte nicht einfach nach Hause in Quarantäne geschickt und abgewartet, wie sich der Gesundheitszustand entwickelt, sondern ihnen werden Medikamente zur Verfügung gestellt, die eine Hospitalisierung möglichst vermeiden sollen. Dieses Vorgehen ist äußerst vernünftig und wäre auch hierzulande von Vorteil. Sei es zum Schutz von Bürgern, die sich nicht als Testpersonen für neuerliche mRNA Impfstoffe zur Verfügung stellen wollen, oder zum Schutz von „Geimpften“, die immer deutlicher ‐ feststellen müssen, dass die „Impfstoffe“ bei weitem nicht das leisten, womit sie vollmundig angepriesen wurden. Letztlich besteht hier die Möglichkeit eine Win Win Situation für alle zu schaffen.‐‐ Quellen: FLCCCA Ivermectin in COVID 19 FLCCC | Front Line COVID 19 Critical Care Alliance ‐‐‐ (covid19criticalcare.com) Summary of the Evidence for Ivermectin in COVID 19 [updated Sept. 19, 2021] (covid19criticalcare.com)‐ DW „Faktencheck: Faktencheck: Welche Mittel helfen gegen Corona und welche nicht? | Wissen & ‐ Umwelt | DW | 20.02.2021
Antrag 13
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Göppingen möge bitte Auskunft erteilen über das derzeit angewendete Mahnverfahren bei unbezahlten Gebührenbescheiden. Wie viele Mitarbeiterinnen sind zur Zeit im Mahnverfahrensbereich tätig? Wie viele Wochenstunden arbeiten die einzelnen Mitarbeiterinnen im Mahnverfahrensbereich? Wie sind detailliert die zeitlichen Abläufe, erste Mahnung, zweite Mahnung, weitergehende Schritte bei weiterer Säumnis der Zahlung. Wann werden Vermieter auf die nicht eingegangene Abfallgebühr ihrer Mieter informiert ? Wann wird ein gerichtliches Mahnverfahren für säumige Zahler beantragt ? Wie viele ausstehende Forderungen wurden von einem Gerichtsvollzieher bearbeitet und wie hoch ist deren Erfolgsrate? Sind die in der Beschlußvorlage Abfallgebühr 2022, Anlage 10, für den UVA vom 26.10.2021 ausstehenden Beträge von 309 000 Euro in 2020 und geschätzten 314 000 Euro in 2021 jeweils neue Fälle oder wurden alte, nicht bezahlte Forderungen in diese Beträge mit eingerechnet. Wenn nicht, wo, in der uns vorgelegten Kalkulation für 2022, sind diese Fehlbeträge ersichtlich? Wie wird mit diesen Altforderungen umgegangen? Wie viele Vermieter wurden zum Begleichen der Abfallgebühren ihrer Mieter herangezogen? Begründung: Bei ausstehenden Forderungen von über 300 000 Euro in 2020 und geschätzt in 2021, sind dies bei durchschnittlich 200 Euro Gebührenhöhe, ca. 1500 Fälle jährlich. Ausgehend von einem geforderten Zahlungsziel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Gebührenbescheids, hat der AWB mindestens 9 Monate Zeit, um nicht eingegangene Zahlungen zu bearbeiten. Wie kann es trotzdem zu solchen Gebührenausfällen kommen ? Nachdem unser Antrag auf Streichung des § 22 in der neuen Abfallsatzung 2022 im UVA vom 26.10.2021 keine Zustimmung fand, ist die AfD Kreistagsfraktion bemüht, den Schaden für Vermieter durch säumige Mieter so klein wie möglich zu halten. Deshalb will unsere Fraktion prüfen, ob das Mahnverfahren des Abfallwirtschaftsbetriebs wirklich alle Möglichkeiten bei ausstehenden Abfallgebühren ausschöpft oder ob eine Optimierung des Mahnverfahrens geboten wäre.
Antrag 14
a) Die AfD Kreistagsfraktion beantragt, dass der AWB den Bürgern mehr Mülltonnengrößen zur Auswahl anbietet. b) Die AfD Kreistagsfraktion beantragt eine ausführliche Evaluation des neuen Müllkonzeptes. Begründung: a) Die Einführung der 60 l Tonne war ein lang überfälliger Schritt, um kleine Haushalte nicht übergebührlich zur Kasse zu bitten (Dies stellt ausdrücklich keine Zustimmung zum Gesamtkonzept oder zur Gebührenordnung dar!). Die drei Tonnengrößen (60 l,120 l, und 240 l) erscheinen uns als nicht ausreichend – gerade im Hinblick auf das neue Müllkonzept, welches größere Tonnen erheblich mehr belastet. Die Schritte sind unserer Auffassung nach zu groß, sodass viele Haushalte nicht in der Lage sein werden ihren Platzbedarf mit der Behältergröße möglichst genau in Einklang zu bringen. Die Mehrbedarfssäcke sehen wir nicht als Dauerlösung an. Sie sind überall dort sachgerecht, wo im Einzelfall ein Mehrbedarf entsteht. Für Haushalte die Dauerhaft einen Bedarf haben, der zwischen den vorgegebenen Behältergrößen liegt, sind weitere Behältergrößen zur Auswahl erforderlich. b) Die Umsetzung des 2019 (ohne AfD Beteiligung) beschlossenen Müllkonzeptes läuft bereits an. Bereits jetzt ist absehbar, dass dieses nicht friktionslos über die Bühne gehen wird. Wir beantragen daher eine ausführliche Evaluation nach dem ersten Umsetzungsjahr. Diese soll zwingend enthalten:
Wie viele nachträgliche Wechsel der Tonnengröße gab es? Wie viele nahmen eine größere und wie
viele eine kleinere Tonne?
Wie wirkt sich das neue Konzept auf den Abholungszyklus aus? Wie viele Abholungen werden im ‐
Schnitt pro Haushalt durchgeführt? (Aufgeschlüsselt nach Haushalts und Tonnengröße)‐
Wie viel Restmüll wurde reduziert und wieviel Bio Müll zusätzlich gesammelt? Um wieviel konnten
hierdurch die Entsorgungskosten gesenkt werden? Gab es spürbare Änderungen betreffend die illegale ‐ Müllentsorgung? Wie sind die Auswirkungen auf die Müllabholung und wie wirken sich diese in den ‐ Kosten aus?
Antrag 15
Im Landkreis Göppingen sollen die 600 Imker mit ihren 5000 Bienenvölkern einen Futterzuschuss von € 10 pro Bienenvolk erhalten. Die Bienen sind unsere kleinsten Nutztiere, welche ca. 80% der Pflanzen bestäuben. Begründung: Die Imker mussten bereits im Frühjahr 2021 beifüttern, weil es viel zu lange nass und kalt war, so dass die Bienen kaum ausfliegen konnten, um Nektar, Pollen und Honigtau zu sammeln. Das gleiche Schicksal hatten sie diesen Sommer. Es konnten keine Futterreserven von den Bienen selbst angelegt werden. Die Imker müssen deshalb dieses Jahr und bis Frühjahr 2022 außerordentlich bei den Bienenvölkern mit zugekaufter Nährstofflösung beifüttern, damit sie überleben. Pro Bienenvolk liegen diese Mehrkosten bei ca. € 20. Die Bestäubung durch die Honigbienen dient dem Gemeinwohl und ist entsprechend zu unterstützen